22.05.2015, 12:17 Uhr

Hornbach Holding AG: Vorstand schlägt Formwechsel in KGaA vor

Hornbach Holding AG  / Schlagwort(e): Sonstiges

22.05.2015 12:17

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Hornbach Holding Aktiengesellschaft: Vorstand schlägt Formwechsel in KGaA
vor

Hauptversammlung und gesonderter Versammlung der Vorzugsaktionäre wird
Formwechsel der Hornbach Holding Aktiengesellschaft in KGaA vorgeschlagen

Neustadt an der Weinstraße, 22. Mai 2015

Der Vorstand der Hornbach Holding Aktiengesellschaft hat heute beschlossen,
der voraussichtlich am 9. Juli 2015 stattfindenden Hauptversammlung der
Gesellschaft die Beschlussfassung über den Formwechsel der Hornbach Holding
Aktiengesellschaft in die Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien
unter Beitritt der HORNBACH Management AG als persönlich haftende
Gesellschafterin vorzuschlagen. Der voraussichtlich am 10. Juli 2015
stattfindenden gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre wird
vorgeschlagen, dem Formwechselbeschluss zuzustimmen.

Der Formwechsel der Hornbach Holding Aktiengesellschaft soll nach den
Vorschriften des Umwandlungsgesetzes erfolgen. In der neuen Rechtsform soll
die Gesellschaft die Firma HORNBACH Holding AG & Co. KGaA führen.
 
Aktionäre der Hornbach Holding Aktiengesellschaft werden gegebenenfalls
Kommanditaktionäre der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA. Dabei sollen aber
den Vorzugsaktionären keine Vorzugsaktien, sondern - wie den
Stammaktionären - ausschließlich stimmberechtigte Inhaber-Stückstammaktien
der KGaA gewährt werden. Der Umtausch soll jeweils im Verhältnis 1:1
erfolgen. Der verhältnismäßige Anteil, den eine nennwertlose Stückaktie am
Grundkapital repräsentiert, wird also nicht verändert. Die Vorzugsaktionäre
sollen als Ausgleich für den Wegfall des Vorzugs eine bare Zuzahlung (§ 196
UmwG) in Höhe von Euro 0,38 EUR je Vorzugsaktie erhalten.
 
Persönlich haftende Gesellschafterin der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA
soll die HORNBACH Management AG mit Sitz in Annweiler am Trifels werden,
deren sämtliche Aktien die Hornbach Familien-Treuhandgesellschaft mbH hält.
Die HORNBACH Management AG soll im Zuge des Formwechsels keine
Kapitalbeteiligung an der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA erhalten; sie wird
nicht am Vermögen und nicht am Gewinn oder Verlust der HORNBACH Holding AG
& Co. KGaA beteiligt.

Die Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger, die auch den vollen
Wortlaut des vorgeschlagenen Formwechselbeschlusses enthalten wird, wird
voraussichtlich am 28. Mai 2015 erfolgen.


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