
Ad-hoc-Mitteilung: Prüfung eines Formwechsels der HORNBACH HOLDING AG in KGaA - Beseitigung der komplexen Struktur von Stamm- und Vorzugsaktien angestrebt
Neustadt an der Weinstraße, 10. November 2014. Die HORNBACH Familien-Treuhandgesellschaft mbH hat heute auf Grundlage eines Beschlusses ihrer Geschäftsführung vom selben Tag den Vorstand der Hornbach Holding Aktiengesellschaft angeschrieben und zu konkreten Gesprächen über die Möglichkeiten eines Formwechsels der Hornbach Holding Aktiengesellschaft in die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) eingeladen. Nach Bekunden der HORNBACH Familien-Treuhandgesellschaft mbH soll ein Formwechsel die Kontinuität einer börsennotierten Familienaktiengesellschaft bewahren und zugleich die Kapitalmarktfähigkeit der Hornbach Holding Aktiengesellschaft durch eine Gesamtzulassung aller Kommanditaktien und die Beseitigung der komplexen Struktur von Stamm- und Vorzugsaktien verbessern. Der Vorstand der Hornbach Holding Aktiengesellschaft sieht hierin ebenfalls eine Chance und beabsichtigt, mit dem Aufsichtsrat der Gesellschaft über die Aufnahme solcher Gespräche zeitnah zu beraten und gegebenenfalls zu beschließen.
Ob es zu einer Neuordnung der Gesellschaftsstruktur der Hornbach Holding Aktiengesellschaft kommt, hängt nicht nur von diesen Beratungen und eventuellen weiteren Gesprächen und nachfolgenden Prüfungen durch Vorstand und Aufsichtsrat ab, sondern auch von gegebenenfalls zur Umsetzung erforderlichen Beschlüssen der Hauptversammlung der Gesellschaft sowie der Stamm- und Vorzugsaktionäre und von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Hornbach Familien-Treuhandgesellschaft mbH.
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