
Ad-hoc-Mitteilungen
Wir sind gem. Art. 17 Abs. 1 MMVO verpflichtet, der Öffentlichkeit so bald wie möglich solche Informationen bekannt zu geben, die geeignet sind, den Börsenkurs der von uns emittierten Aktien erheblich zu beeinflussen.
Die Ad-hoc-Mitteilungen der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA finden Sie hier .
Die Ad-hoc-Mitteilungen der HORNBACH Baumarkt AG finden Sie hier .
Aktienkurs
News
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Erste Hornbach-Märkte in Deutschland öffnen komplett
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„Der Bedarf in den Baumärkten ist weiter sehr groß!“
Kontakt
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Axel Müller
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Anne Spies
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